Der Kleingärtner Verein Einfeld von 1946 e.V. blickt auf eine lange und traditionsreiche Geschichte zurück. Gegründet kurz nach dem Zweiten Weltkrieg, bot er vielen Menschen in der Region nicht nur einen Ort zur Eigenversorgung mit frischem Obst und Gemüse, sondern auch einen sicheren und friedlichen Rückzugsraum in schwierigen Zeiten. Bis heute steht der Verein für Gemeinschaftssinn, nachhaltige Gartenbewirtschaftung und den Erhalt der natürlichen Lebensräume im städtischen Raum.
Die Kleingartenanlage des Kleingärtner Vereins Einfeld befindet sich im Neumünsteraner Ortsteil Einfeld – in unmittelbarer Nähe zum Einfelder See und dem Dosenmoor. Eingebettet in eine naturnahe Umgebung, liegt sie zwischen dem Roschdohler Weg und Enenvelde. Die Haupterschließung erfolgt über die ruhige Zufahrtsstraße „Op de Geest“, ein weiterer Zugang ist über Enenvelde möglich. Auf rund 1,5 Hektar Fläche bewirtschaften unsere Mitglieder mit großer Hingabe 103 liebevoll gepflegte Parzellen – ein Ort, der Erholung, Naturverbundenheit und gemeinschaftliches Gärtnern verbindet.
Der Kleingärtner Verein Einfeld ist nicht nur ein Zusammenschluss von Gartenliebhaberinnen und -liebhabern, sondern ein lebendiger Teil des Stadtteils. Der Vorstand organisiert regelmäßig Arbeitseinsätze, Gartenfeste und Informationsveranstaltungen.
Besonders der generationsübergreifende Austausch wird gefördert: Viele jüngere Familien finden hier einen Ort zum Spielen und Erleben der Natur, während ältere Mitglieder ihre Erfahrungen und Tipps gerne weitergeben.
des Kleingärtner Vereins Einfeld von 1946 e.V.
Der Vorstand des Kleingärtnervereins Einfeld von 1946 e.V. verwaltet die Pachtverhältnisse, achtet auf die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung gemäß Bundeskleingartengesetz und organisiert die Pflege der Gemeinschaftsanlage. Er fördert das Vereinsleben, koordiniert Versammlungen und vertritt den Verein nach außen. Zudem ist er für die ordnungsgemäße Haushaltsführung und die Durchsetzung der Gartenordnung verantwortlich.
Die Wegeobleute unterstützen den Vorstand bei der Kontrolle und Pflege der gemeinschaftlich genutzten Wege, Hecken und Anlagen innerhalb der Gartenkolonie. Sie achten darauf, dass die Wege in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten und die angrenzenden Parzellen gemäß den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes genutzt und gepflegt werden. Zudem dienen sie als Ansprechpartner für Mitglieder in ihrem Zuständigkeitsbereich und fördern das Miteinander durch Präsenz und Kommunikation vor Ort.
Die Rechnungsführung ist für die ordnungsgemäße Buchhaltung und Verwaltung der Vereinsfinanzen verantwortlich. Sie stellt sicher, dass alle Einnahmen und Ausgaben – insbesondere Pachtzahlungen, Umlagen und Gemeinschaftskosten – transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden. Dabei unterstützt sie den Vorstand bei der Erfüllung seiner Verpflichtung zur wirtschaftlichen Verwaltung gemäß den Grundsätzen des Bundeskleingartengesetzes.
Die Schiedsstelle dient der außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern oder zwischen Mitgliedern und dem Vorstand. Sie trägt dazu bei, Konflikte sachlich und auf Grundlage der Satzung sowie der Regelungen des Bundeskleingartengesetzes – insbesondere zur kleingärtnerischen Nutzung und zum nachbarschaftlichen Miteinander – zu lösen. Ziel ist es, den Vereinsfrieden zu wahren und rechtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden.
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