Die Schiedsstelle
des Kleingärtner Vereins Einfeld von 1946 e.V.
Die Schiedsstelle des KGV Einfeld von 1946 e.V. erfüllt eine wichtige Funktion zur internen Konfliktlösung. Sie ist in vielen Kleingartenvereinen vorgesehen, um Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und dem Vorstand außergerichtlich, sachlich und auf der Grundlage der Satzung sowie gesetzlicher Regelungen zu klären.
Aufgaben der Schiedsstelle – unter Berücksichtigung des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG):
- Konfliktvermittlung innerhalb des Vereins
Die Schiedsstelle soll bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln – etwa bei Grenzstreitigkeiten, Beschwerden über gärtnerische Nutzung, Verstöße gegen die Gartenordnung oder das Gemeinschaftsleben. - Prüfung von Verstößen gegen das BKleingG
Nach dem Bundeskleingartengesetz (§ 1 BKleingG) ist der Garten „zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf“ zu nutzen. Die Schiedsstelle kann bei Verstößen (z. B. Vernachlässigung der Anbaupflicht, gewerbliche Nutzung) klärend eingreifen. - Vorbereitung vereinsinterner Maßnahmen
Sie kann dem Vorstand Empfehlungen aussprechen – z. B. bei Vertragskündigungen gemäß § 9 BKleingG (wichtige Gründe, z. B. nachhaltige Pflichtverletzungen). - Stärkung des Vereinsfriedens
Die Schiedsstelle entlastet Vorstand und Mitgliederversammlung, fördert den sozialen Zusammenhalt und bietet eine geregelte, transparente Struktur zur Klärung von Konflikten.
Hinweis: Die Schiedsstelle handelt nicht wie ein Gericht, sondern auf der Basis der Satzung, Gartenordnung und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie soll eine einvernehmliche Lösung anstreben und Rechtsstreitigkeiten möglichst vermeiden.
